Normalerweise stimmen die aufgelisteten Waren mit dem tatsächlichen Wareneingang und der Auflistung in der Rechnung überein. In ganz seltenen Fällen werden mit der Ware korrigierte Lieferscheine mit gesendet. Korrigierte Lieferscheine können eine Änderung beim Lieferdatum, bei der Stückzahl oder beim Gewicht aufweisen. Bei dem Endverbraucher sind korrigierte Lieferscheine nicht ganz so relevant, wenn der Kunde seine gewünschte Ware erhält, die Abrechnung problemlos ist und er mit der Ware zufrieden ist. Anders ist es bei Kaufleuten. Bei ihnen gilt der Lieferschein als Urkunde, welche 6 Jahre aufgehoben werden muss. Korrigierte Lieferscheine sind somit in unserem Rechtssystem nicht gültig und müssen durch eine Neuanfertigung ersetzt werden.